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   VG Hamburg, 06.07.2015 - 15 E 3047/15   

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VG Hamburg, 06.07.2015 - 15 E 3047/15 (https://dejure.org/2015,64443)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06.07.2015 - 15 E 3047/15 (https://dejure.org/2015,64443)
VG Hamburg, Entscheidung vom 06. Juli 2015 - 15 E 3047/15 (https://dejure.org/2015,64443)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Hamburg

    Fahrtenbuchauflage gegenüber Rechtsanwalt; Schutz von Mandanten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 13.12.2011 - 8 C 24.10

    Dauerverwaltungsakt; Auskunftspflicht; Vorlagepflicht; Geschäftsunterlagen;

    Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2015 - 15 E 3047/15
    Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auf alles, was dem Rechtsanwalt gerade in Ausübung seines Berufs als Anwalt bekannt geworden ist (BVerwG, Urteil vom 13.12.2011, 8 C 24/10, juris Rn. 21).

    Integrität, Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit des Anwalts sind die Grundbedingungen dafür, dass dieses Vertrauen entstehen kann (BVerfG, Urteil vom 30.3.2004, 2 BvR 1520/01, BVerfGE 110, 26 ff., juris Rn. 101; BVerwG, Urteil vom 13.12.2011, 8 C 24/10, juris Rn. 28).

    Diese Auskunftspflichten treffen grundsätzlich auch Rechtsanwälte (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2011, 8 C 24/10, juris Rn. 25).

    Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht, die Teil der durch Art. 12 Abs. 1 GG gewährleisteten Freiheit der Berufsausübung ist (BVerwG, Urteil vom 13.12.2011, 8 C 24/10, juris Rn. 28), dürfte deshalb nur dann berührt werden können, wenn der Fahrer des ihm vom Anwalt überlassenen Kraftfahrzeugs unerkannt eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat damit begeht und hinsichtlich dieser anschließend den Fahrzeughalter als Verteidiger beauftragt.

    Ein solches widerspräche dem Sinn und Zweck des § 31a StVZO, einer Vorschrift, die legitime Gründe des allgemeinen Wohls verfolgt und deshalb grundsätzlich geeignet ist, auch das Grundrecht des Rechtsanwalts auf freie Berufsausübung einzuschränken (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.12.2011, 8 C 24/10, juris Rn. 31).

  • VGH Bayern, 06.03.2008 - 11 CS 07.3451

    Begründung einer Beschwerde gegen eine Entscheidung nach § 80 Abs. 5 VwGO;

    Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2015 - 15 E 3047/15
    Zum anderen soll sie darauf hinwirken, dass solche Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen zu werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17 sowie eingehend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.1997, 10 S 2113/97, juris Rn. 4 ff.) .

    Deshalb ist es wichtig, dass das Fahrtenbuch tatsächlich unmittelbar nach Erlass des entsprechenden Bescheids und nicht erst nach dessen möglicherweise erst Jahre später eintretenden Bestandskraft zu führen ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17) .

    Die im Eilverfahren gebotene Abwägung darf sich somit - neben der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage - ausnahmsweise auf die Prüfung beschränken, ob wegen der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung im Einzelfall weniger dringlich als im Normalfall ist (vgl. Saarl. OVG, Beschluss vom 4.5.2015, 1 B 66/15, juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17) .

  • OVG Saarland, 04.05.2015 - 1 B 66/15

    Auferlegung eines Fahrtenbuchs nach Geschwindigkeitsüberschreitung - angemessene

    Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2015 - 15 E 3047/15
    Von einem solchen Interesse kann aufgrund des besonderen gefahrenabwehrrechtlichen Zwecks der Fahrtenbuchauflage ausgegangen werden, auch wenn es dadurch in der Regel bereits mit dem allgemeinen Erlassinteresse übereinstimmen wird (vgl. Saarl. OVG, Beschluss vom 4.5.2015, 1 B 66/15, juris Rn. 3) .

    Die im Eilverfahren gebotene Abwägung darf sich somit - neben der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage - ausnahmsweise auf die Prüfung beschränken, ob wegen der besonderen Umstände des Falles die sofortige Vollziehung im Einzelfall weniger dringlich als im Normalfall ist (vgl. Saarl. OVG, Beschluss vom 4.5.2015, 1 B 66/15, juris Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17) .

  • BVerwG, 17.12.1982 - 7 C 3.80

    Unmöglich - Feststellung - Kraftfahrzeugführer - Geschwindigkeitsüberschreitung -

    Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2015 - 15 E 3047/15
    Die in § 31a Abs. 1 Satz 1 StVZO geforderte Unmöglichkeit der Feststellung des Fahrzeugführers ist anzunehmen, wenn die Polizei nach den Umständen des Einzelfalles nicht in der Lage war, den Täter zu ermitteln, obwohl sie hierfür angemessene und zumutbare Maßnahmen ergriffen hat (vgl. m. w. N. z. B. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, BVerwG 7 C 3/80 , VRS 64, 466 ff., juris Rn. 7).

    Lehnt dieser erkennbar die Mitwirkung an der Aufklärung des Verkehrsverstoßes ab oder bezeichnet er absichtlich einen falschen Fahrzeugführer, so ist es der Polizei grundsätzlich nicht zuzumuten, wahllos zeitraubende, kaum Aussicht auf Erfolg bietende weitere Ermittlungen zu betreiben (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.12.1982, BVerwG 7 C 3/80 , juris Rn. 7; m.w.N. OVG Hamburg, Beschluss vom 30.4.2013, 4 Bf 122/12.Z; vgl. auch Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 31a StVZO Rn. 5) .

  • BVerwG, 17.05.1995 - 11 C 12.94

    Fahrtenbuchauflage - Fahrtenbuchauflage auch schon nach einmaligem Verstoß

    Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2015 - 15 E 3047/15
    Ein noch kürzerer Zeitraum wäre nicht mehr hinreichend, um den Zweck der Fahrtenbuchauflage zu erfüllen (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.5.1995, 11 C 12/94, BVerwGE 98, 227 ff., juris Rn. 12).
  • BVerwG, 09.09.1999 - 3 B 94.99

    Verkehrsverstoß von einigem Gewicht als Voraussetzung für Fahrtenbuchauflage

    Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2015 - 15 E 3047/15
    Bereits bei einer solchen sicherheitsrelevanten Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit einem Punkt bewertet wird, sieht die Rechtsprechung seit langem regelmäßig eine Fahrtenbuchauflage als gerechtfertigt an (vgl. m.w.N. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 31 a StVZO Rn. 8 m.w.N; BayVGH, Beschluss vom 12.3.2014, 11 CS 14.176, juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 9.9.1999, 3 B 94/99, NZV 2000, 386, juris Rn. 2) .
  • BFH, 14.05.2002 - IX R 31/00

    Zeugnisverweigerungsrecht eines Steuerberaters

    Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2015 - 15 E 3047/15
    Entsprechend könnte er sich auf sein Zeugnisverweigerungsrecht berufen, da Zeugen berechtigt sind, die Vorlage von Urkunden zu verweigern, aus denen sich durch ihr Zeugnisverweigerungsrecht geschützte Tatsachen ergeben (vgl. für ein Fahrtenbuch entsprechend zum Steuerrecht BFH, Urteil vom 14.5.2002, IX R 31/00, juris Rn. 16) , wie diese nach § 97 Abs. 1 StPO auch vor Beschlagnahme geschützt sind .
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.1997 - 10 S 2113/97

    Sofortige Vollziehung einer Fahrtenbuchauflage - fehlende Mitwirkung bei der

    Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2015 - 15 E 3047/15
    Zum anderen soll sie darauf hinwirken, dass solche Verstöße künftig unterbleiben, weil es sich positiv auf die Verkehrsdisziplin eines Fahrzeugführers auswirkt, wenn er damit rechnen muss, wegen der aufgrund des Fahrtenbuchs feststellbaren Fahreridentität für jeden Verkehrsverstoß zur Verantwortung gezogen zu werden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 6.3.2008, 11 CS 07.3451, juris Rn. 17 sowie eingehend VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17.11.1997, 10 S 2113/97, juris Rn. 4 ff.) .
  • VGH Bayern, 12.03.2014 - 11 CS 14.176

    Fahrtenbuchauflage; Ermittlung des Fahrzeugführers

    Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2015 - 15 E 3047/15
    Bereits bei einer solchen sicherheitsrelevanten Verkehrsordnungswidrigkeit, die mit einem Punkt bewertet wird, sieht die Rechtsprechung seit langem regelmäßig eine Fahrtenbuchauflage als gerechtfertigt an (vgl. m.w.N. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 31 a StVZO Rn. 8 m.w.N; BayVGH, Beschluss vom 12.3.2014, 11 CS 14.176, juris Rn. 10; BVerwG, Beschluss vom 9.9.1999, 3 B 94/99, NZV 2000, 386, juris Rn. 2) .
  • VGH Bayern, 05.07.2007 - 11 ZB 05.3290

    Kooperationsbereitschaft des Halters als Hinderungsgrund für eine

    Auszug aus VG Hamburg, 06.07.2015 - 15 E 3047/15
    Hinsichtlich der Dauer einer Fahrtenbuchauflage wird in der Rechtsprechung auch bei einem erstmaligen Verstoß bei nur mit einem Punkt bewerteten Geschwindigkeitsüberschreitungen von 20 km/h ein Zeitraum von 12 Monaten durchweg für noch verhältnismäßig gehalten (vgl. jew. m. w. N. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 42. Aufl. 2013, § 31 a StVZO Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 5.7.2007, 11 ZB 05.3290, juris Rn. 8).
  • VG Köln, 08.10.2010 - 18 K 3922/10

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuchs bei

  • BVerfG, 30.03.2004 - 2 BvR 1520/01

    Geldwäsche

  • BVerwG, 25.06.1987 - 7 B 139.87

    Fahrtenbuchauflage - Verspätete Anhörung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 8 A 280/05

    Fahrtenbuchauflage schon nach erstmaliger Begehung einer

  • BVerwG, 22.06.1995 - 11 B 7.95

    Das Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts bewahrt nicht vor einer

  • BVerfG, 07.12.1981 - 2 BvR 1172/81

    Verfassungsmäßgkeit der Fahrtenbuchauflage

  • BVerwG, 23.12.1996 - 11 B 84.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung der Anforderungen an die Ermittlungen der

  • BVerwG, 23.04.1971 - VII C 66.70

    Einschränkung der Ermittlungstätigkeit durch Auflage eines Fahrtenbuches -

  • VGH Bayern, 30.08.2011 - 11 CS 11.1548

    Fahrtenbuchauflage

  • VGH Bayern, 06.05.2010 - 11 ZB 09.2947

    Obliegenheit zur Feststellung der Identität des Fahrzeugführers vor

  • OVG Hamburg, 28.11.2017 - 4 Bf 24/17

    Fahrtenbuchauflage für Rechtsanwalt

    Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag mit Beschluss vom 6. Juli 2015 ab (15 E 3047/15).
  • VG Hamburg, 27.04.2022 - 5 E 1707/22

    Erfolgreicher Eilantrag gegen die Masken- und Testpflichten an Hamburger Schulen

    So wird etwa im Straßenverkehrsrecht in geeigneten Fällen angesichts der Gefahren insbesondere für die körperliche Unversehrtheit zugrunde gelegt, dass bei der Anordnung sofortiger Vollziehung nicht stärker auf die Umstände des konkreten Einzelfalls eingegangen werden muss (dazu VG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2015, 15 E 3047/15, BeckRS 2016, 54558, juris Rn. 16).
  • VG Hamburg, 28.06.2022 - 5 E 2426/22

    Festhalteverfügung gegen ein in den Bodden eingesetztes Seeschiff (erfolgloser

    Angesichts der Gefahren, die vom Fehlen einer Sicherheitsüberprüfung nach der SchSV für die Sicherheit des Wasserverkehrs und die körperliche Unversehrtheit der Wasserverkehrsteilnehmer - insbesondere etwaige Teilnehmer an den von dem Antragsteller durchgeführten Bestattungen - ausgehen, musste die Antragsgegnerin nicht stärker auf die Umstände des konkreten Einzelfalls eingehen und durfte die Festhalteverfügung formularmäßig für sofort vollziehbar erklären (für Festhalteverfügungen nach der SchBesV OVG Hamburg, Beschl. v. 1.10.2009, 1 Bs 129/09, juris Rn. 21; ähnlich für den Straßenverkehr OVG Hamburg, Beschl. v. 22.5.2013, 4 Bs 122/13, n.v.; VG Hamburg, Beschl. v. 6.7.2015, 15 E 3047/15, juris Rn. 16).
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